Finanzierung der Alltagsbegleitung
Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung, welche zur hauswirtschaftlichen Versorgung genutzt werden kann. Folgende Sätze stehen zur Verfügung:
Pflegegrad 1
€ 0,- / Monat
Pflegegrad 2
€ 689,- / Monat
Pflegegrad 3
€ 1.298,- / Monat
Pflegegrad 4
€ 1.612,- / Monat
Pflegegrad 5
€ 1.995,- / Monat
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können maximal 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs für diese anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen (Umwandlung). Voraussetzung ist, dass der Sachleistungsbetrag nur bis maximal 60 Prozent ausgeschöpft wurde und diese Umwandlung bei der Pflegekasse beantragt wird.
Entlastungsbetrag
Damit ältere Menschen im Alltag gut zurechtkommen und pflegende Angehörige entlastet werden, gibt es den Entlastungsbetrag. ab 125 Euro stehen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Mit dem Entlastungsbetrag sollen pflegende Angehörige entlastet und Pflegebedürftige im eigenen Haushalt unterstützt werden. Dieses Geld kann jederzeit und flexibel zur Alltagsunterstützung genutzt werden.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Alltagsunterstützung und Pflege. Die Verhinderungspflege wird einmal im Jahr bei der Pflegekasse beantragt. 1.612 Euro stehen im Jahr zur Verfügung. Sie können auch die Kurzzeitpflege anteilig dazunehmen, sofern Sie dieses im jeweiligen Kalenderjahr noch nicht beansprucht haben. Dann erhöht sich der Betrag auf 2.418 Euro. Wir können auf Wunsch Verhinderungspflege direkt mit allen Pflegekassen abrechnen. Dadurch entlasten wir pflegende Angehörige und bieten pflegebedürftigen Senioren Unterstützung im Alltag. Voraussetzung für die Nutzung der Verhinderungspflege ist Pflegegrad 2.
Pflegegeld
Selbstverständlich kann auch das monatliche Pflegegeld, das Sie erhalten, zur Finanzierung genutzt werden.
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Darüber hinaus zählen unsere Leistungen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und bieten Ihnen steuerliche Vorteile. So können Sie jedes Jahr 20% der geleisteten Eigenkosten bis maximal € 4.000,– steuerlich absetzen. Bitte stimmen Sie sich hier zuvor mit Ihrem Steuerberater ab, da SenVitaris keine steuerliche Beratung durchführen darf.
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