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Erklärung, Hilfe und Wege für eine legale osteuropäische Betreuungskraft / Pflegekraft

Mehrere Wege für eine Pflege zu Hause / daheim sind möglich. Doch bei falscher Betrachtung und Durchführung lauern Fallen, die illegal und kostspielig sein können. Als Anbieter professioneller Pflegevermittlung kennen wir uns besonders gut aus und bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung rund um die Pflege aus Osteuropa / Polen etc. an.

3 Wege zur „24 Stunden Pflegekraft” aus Osteuropa:

 


Die SenVitaris Lösung: Entsendung nach dem Entsendegesetz

Die Betreuungskraft ist bei einem osteuropäischen Unternehmen angestellt und wird von diesem für einen definierten Zeitraum nach Deutschland in einen Haushalt entsendet. Alle Arbeitgeberpflichten und Sozialabgaben werden dabei von dem ausländischen Unternehmen getragen und an die entsprechenden Behörden geleistet. Der große Nutzen hierbei besteht darin, dass die betroffenen Familien jederzeit die Dienstleistung abbrechen oder Ersatz erhalten können, die preislichen Vorteile nicht zu vergessen. Der Nachweis einer legalen Entsendung erfolgt in Form eines so genannten A1 Formulars, das von der ausländischen Behörde ausgestellt wird und den Aufenthalt der Betreuer/ innen legitimiert.

SenVitaris hat sich für das Modell der Entsendung entschieden. Die Kunden genießen hier eine maximale Flexibilität und gehen kein Risiko ein.

Selbstständiges Personal

Mit zunehmender Nachfrage tummeln sich eine Vielzahl von Vermittlungsagenturen auf dem Markt. Diese unterscheiden sich in ihren Angeboten und in der organisatorischen und vertraglichen Abwicklung. Häufig werden dabei osteuropäische Betreuungskräfte auch als Selbstständige in deutsche Privathaushalte vermittelt. Bei diesem Modell ist höchste Vorsicht geboten, denn es besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit, die in Deutschland verboten ist. Diese ist sehr naheliegend, wenn die Person nur einen Auftraggeber hat, in dessen Haushalt wohnt und freie Kost und Logis hat. Sollte in einem solchen Fall gerichtlich entschieden werden, müssen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nach gezahlt werden und es drohen hohe Bußgeldverfahren, Strafanzeige und Verurteilung. Es gibt in Deutschland einschlägige Gerichtsurteile, die entschieden haben, dass solche Vertragsverhältnisse der Scheinselbstständigkeit zuzurechnen sind und damit verboten sind.

Anstellung von Personal

Grundsätzlich ist es möglich, als Privathaushalt mit der osteuropäischen Betreuungskraft einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Dabei kann die Bundesarbeitsagentur vermittelnd tätig werden. Allerdings trägt der Arbeitgeber sämtliche Lohnnebenkosten und muss auch diverse Versicherungen abschließen. Das lohnt sich finanziell nicht. Auch Urlaubszeiten müssen arbeitsvertragsrechtlich eingehalten werden und wie sollen dann Urlaubszeiten überbrückt werden? Eine stabile Betreuungssituation lässt sich so kaum verwirklichen.

Die SenVitaris Lösung: Entsendung nach dem Entsendegesetz

Die Betreuungskraft ist bei einem osteuropäischen Unternehmen angestellt und wird von diesem für einen definierten Zeitraum nach Deutschland in einen Haushalt entsendet. Alle Arbeitgeberpflichten und Sozialabgaben werden dabei von dem ausländischen Unternehmen getragen und an die entsprechenden Behörden geleistet. Der große Nutzen hierbei besteht darin, dass die betroffenen Familien jederzeit die Dienstleistung abbrechen oder Ersatz erhalten können, die preislichen Vorteile nicht zu vergessen. Der Nachweis einer legalen Entsendung erfolgt in Form eines so genannten A1 Formulars, das von der ausländischen Behörde ausgestellt wird und den Aufenthalt der Betreuer/ innen legitimiert.

SenVitaris hat sich für das Modell der Entsendung entschieden. Die Kunden genießen hier eine maximale Flexibilität und gehen kein Risiko ein.

Wichtig war uns, dass SenVitaris einen hohen eigenen Anspruch an die Legalität stellt, damit wir als Familie keine Angriffsfläche bieten. SenVitaris lieferte uns zuverlässig das A1 Formular, was wir zu unserer Absicherung benötigten.
Frau Wirth, Bonn