Kosten der Live-In-Betreuung
Kostenverteilung einer entsendeten Betreuungskraft- Nettogehalt Betreuungskraft
- Kosten Personaldienstleister Osteuropa
- Sozialabgaben
- Organisationsgebühr SenVitaris
- Reisekosten
- Nettogehalt Betreuungskraft
- Kosten Personaldienstleister Osteuropa
- Sozialabgaben
- Organisationsgebühr SenVitaris
- Reisekosten
Transparenz steht bei SenVitaris an vorderster Stelle, deswegen möchten wir Ihnen die Kostenzusammensetzung offen erläutern.
Die Kosten für eine osteuropäische Betreuungskraft richten sich nach verschiedenen Kriterien:
- fachliche Kompetenzen
- Erfahrungen in Deutschland
- Sprachkenntnisse
- Betreuungsaufwand
Unsere Bedarfsanalyse hilft sehr genau, den Betreuungsaufwand und die Qualifikation der Betreuerin maßgerecht auf den individuellen Bedarf abzustellen. Somit sind wir in der Lage, den Preis sehr genau auf die jeweilige Betreuungsaufgabe abzustimmen. Die Kosten können je nach ausländischem Unternehmen, das die Betreuungskraft entsendet und dem Herkunftsland, differieren. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie ausführlich zu diesem Thema.
Bitte wählen Sie eine Sprachkategorie für die Übersicht der Kosten:
Kosten pro Monat Sprachkategorie A1/A2
Sprachkategorie A1/A2 | Verständigung mit einfachen, einzelnen Wörtern |
Geringer Betreuungsaufwand
| ab € 2.300,- |
Höherer Betreuungsaufwand
| ab € 2.350,- |
Beispiel einer Preisberechnung Niveau A1 Europäischer Sprachreferenzrahmen
Der Preisbetrachtung liegt eine Person mit geringem Betreuungsaufwand zugrunde.
Mtl. Kosten für die professionelle Betreuungskraft inkl. Fahrtkosten & Feiertagszuschläge ab | 2.300,00 EUR |
Pflegegeld für Pflegegrad 3 | -545,00 EUR |
Verhinderungspflegegeld (€ 1.612 pro Jahr), anteilig* | – 134,00 EUR |
Zusätzliches Verhinderungspflegegeld* bei Nichtinanspruchnahme der Kurzzeitpflege ( € 806 pro Jahr), anteilig | – 67,00 EUR |
Steuervorteile (Auftraggeber ist gleich Patient und € 4.000 pro Jahr)* | – 334,00 EUR |
Gesamtbelastungen pro Monat | ab 1.220,00 EUR |
Für die erstmalige Vermittlung und Bedarfsanalyse erheben wir für die gesamte Vertragslaufzeit ein einmaliges Honorar in Höhe von € 350,- zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Berechnung zeigt eine objektive Darstellung einer üblichen Vermittlung einer professionellen Betreuungskraft und erfolgte auf Grundlage der Spracheinstufung des europäischen Sprachreferenzrahmens. Da SenVitaris mit mehreren ausgesuchten Anbietern zusammenarbeitet, kann die Berechnung variieren, je nach Anbieter, Sprachkenntnissen und der persönlichen und beruflichen Erfahrungen der osteuropäischen Pflegekraft.
Kosten pro Monat Sprachkategorie B1
Sprachkategorie B1 | Zusammenhängende Unterhaltung |
Geringer Betreuungsaufwand
| ab € 2.500,- |
Höherer Betreuungsaufwand
| ab € 2.550,- |
Beispiel einer Preisberechnung Niveau B1 Europäischer Sprachreferenzrahmen
Der Preisbetrachtung liegt eine Person mit geringem Betreuungsaufwand zugrunde.
Mtl. Kosten für die professionelle Betreuungskraft inkl. Fahrtkosten & Feiertagszuschläge ab | 2.500,00 EUR |
Pflegegeld für Pflegegrad 3 | -545,00 EUR |
Verhinderungspflegegeld (€ 1.612 pro Jahr), anteilig* | – 134,00 EUR |
Zusätzliches Verhinderungspflegegeld* bei Nichtinanspruchnahme der Kurzzeitpflege (€ 806 pro Jahr), anteilig | – 67,00 EUR |
Steuervorteile (Auftraggeber ist gleich Patient und € 4.000 pro Jahr)* | – 334,00 EUR |
Gesamtbelastungen pro Monat | ab 1.420,00 EUR |
Für die erstmalige Vermittlung und Bedarfsanalyse erheben wir für die gesamte Vertragslaufzeit ein einmaliges Honorar in Höhe von € 350,- zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Berechnung zeigt eine objektive Darstellung einer üblichen Vermittlung einer professionellen Betreuungskraft und erfolgte auf Grundlage der Spracheinstufung des europäischen Sprachreferenzrahmens. Da SenVitaris mit mehreren ausgesuchten Anbietern zusammenarbeitet, kann die Berechnung variieren, je nach Anbieter, Sprachkenntnissen und der persönlichen und beruflichen Erfahrungen der osteuropäischen Pflegekraft.

*Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu € 1.612 pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal € 806 (50%) möglich, sodass insgesamt ein Betrag bis zu € 2.418 zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.
Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20%, höchstens € 4.000, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.
Dirk Mertens, Geschäftsführer von SenVitaris

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